Sammeln von Orden und Ehrenzeichen

Leistungsbeschreibung

Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden.

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Orden, Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ministerpräsident/in (Staatskanzlei) des Landes Schleswig-Holstein

 

ehrungen.stk@stk.landsh.de

Was sollte ich noch wissen?

Orden und Ehrenzeichen dürfen nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Besitzurkunde, Sammelerlaubnis) überlassen beziehungsweise erworben werden.

Dies gilt nicht für Orden, die vor dem 08. Mai 1945 verliehen wurden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • § 14 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG).

Anträge / Formulare

Ein Antrag kann formlos gestellt werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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