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Langwedel – 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umnutzung Brahmseecamping“

  • Amt Nortorfer Land
  • Langwedel
  • Bauleitplanverfahren

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Langwedel in der Sitzung am 13.03.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Umnutzung Brahmseecamping“ der Gemeinde Langwedel für das Gebiet „südlich der Mühlenstraße, nordöstlich des Brahmsees sowie westlich und östlich der Straßeneinmündung Fischersiedlung" und die Begründung mit Umweltbericht werden vom 15.04.2024 bis zum 15.05.2024 im Internet unter der Adresse https://www.amt-nortorfer-land.de/herzlich-willkommen/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanung veröffentlicht.

Es liegen folgende - umweltrelevanten - Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

  1. Gemeinde Langwedel (2017): Flächennutzungsplan in Auszügen als Teil der Begründung
  2. Gemeinde Langwedel (1998): Landschaftsplan in Auszügen als Teil der Begründung
  3. Gemeinde Langwedel (1996): Bebauungsplan Nr. 7 „Campingplatz Langwedel / Brahmsee“
  4. IPP (2011): Ermittlung der Innenentwicklungspotenziale
  5. Gemeinsame „Scoping-Unterlage“ zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufhebung und Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 7 „Umnutzung Brahmseecamping“ für das Gebiet südlich der Mühlenstraße, nordöstlich des Brahmsees sowie westlich und östlich der Straßeneinmündung Fischersiedlung" im Rahmen des Vorentwurfs zur Beschreibung der Umweltbelange für die zu erstellenden Umweltberichte als Unterlage im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und die hierzu in dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus Januar und Februar 2023 einschließlich der landesplanerischen Stellungnahme nach § 11 Abs. 2 LaplaG vom 17.03.2023 
  6. BIOPLAN Hammerich, Hinsch & Partner, Biologen & Geographen PartG (2023): Berücksichtigung der zentralen Vorschriften des besonderen Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auf Grundlage einer erweiterten Potenzialanalyse
  7. GSB (2022): Erschließung B-Plan Nr. 7„Campingplatz, Umnutzung Brahmsee Camping - Baugrundbeurteilung (0063-11 / 05.07.2022)
  8. W² Ingenieure GmbH & Co. KG (2023): Bebauungsplan Nummer 7 "Umnutzung Brahmseecampingplatz" in der Gemeinde Langwedel (SH) - Verkehrs- und Entwässerungskonzept

Die Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren geplanter Wohnbauflächen vor allem für den örtlichen Bedarf, einer Erschließung mit Regelung der Entwässerung / Wasserwirtschaft und des Biotopschutzes insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen jeweils einschließlich der biologischen Vielfalt, auf Boden, Fläche und Wasser, auf Klima und Luft, auf das kulturelle Erbe, auf sonstige Sachgüter und das Landschaftsbild vor dem Hintergrund der Aufhebung des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7 geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • finden sich in (1), (2), (3), (4), (5) sowie den Stellungnahmen des Amtes Nortorfer Land - Fachdienst II/1 - Kämmerei und Liegenschaften - vom 18.01.2023 / ergänzt 21.02.2023, der Freiwilligen Feuerwehr Langwedel vom 29.01.2023, des Kreises Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst Regionalentwicklung - vom 23.02.2023, des Kreises Rendsburg-Eckernförde – Gesundheitsdienste - vom 18.01.2023, und von Bürgerinnen und Bürgern aus Februar 2023.
    Es werden Aussagen getroffen zur Lage im Nutzungsgefüge der Gemeinde Langwedel, zu nicht erheblichen Immissionsarten (Lärm, Geruch, Staub) und zur Sicherung einer immissionsschutzrechtlich verträglichen Situation im funktionalen Gesamtkontext der Gemeinde; zum Brandschutz, zur Erholungsnutzung inkl. der bisherigen Nutzung als Campingplatz und Ferienhausgebiet sowie einer Badestelle.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt

  • finden sich in (2), (3), (5), (6) sowie in der Stellungnahmen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 17.03.2023, des Kreises Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst Regionalentwicklung - vom 23.02.2023, der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in SH vom 21.02.2023, und von Bürgerinnen und Bürgern aus Februar 2023.
    Es werden Aussagen getroffen zu vorkommenden Biotoptypen und Arten, zum Schutz und zur Entwicklung von Bäumen, Knicks und einem Kleingewässer, zu Ausgleichserfordernissen und -maßnahmen, zu Belangen des Artenschutzes mit Blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG, zur Nichtbetroffenheit eines Natura-2000-Gebietes oder eines sonstigen Schutzgebiets, zur Lage in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt

  • finden sich in (5), (6) sowie in Stellungnahmen und von Bürgerinnen und Bürgern aus Februar 2023.
    Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu vorkommenden Arten, zu Belangen des Artenschutzes mit Blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG so-wie zu erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation zu erwartender Beeinträchtigungen inkl. einer durchgeführten Bestandsüberprüfung, zur Nichtbetroffenheit eines Natura-2000-Gebietes.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser

  • finden sich in (1), (2), (3), (5), (6), (7), (8) sowie in den Stellungsnahmen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 17.03.2023, des Kreises Rendsburg-Eckernförde - untere Wasserbehörde - vom 14.02.2023, des Amtes Nortorfer Land - Fachdienst II/1 - Kämmerei und Liegenschaften - vom 18.01.2023 / ergänzt 21.02.2023, der Freiwilligen Feuerwehr Langwedel vom 29.01.2023, des Kreises Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst Regionalentwicklung - vom 23.02.2023, des Kreises Rendsburg-Eckernförde – Gesundheitsdienste - vom 18.01.2023, des Landesamts für Umwelt SH - Dezernat Geologie - vom 24.01.2023.
    Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Umweltbericht, zur Flächenwahl und zum Flächenbedarf, zu Flächengrößen und –nutzungen und geplanten Wohneinheiten, zu Bodenverhältnissen inkl. Bodenbelastungen, zur Behandlung des Bodens, zur Bodenverwertung, zum Grundwasser, zur Versickerung, zur Retention und Ableitung des Oberflächenwassers, zu einem Kleingewässer, zum Brahmsee und dessen Schutz, zur Schmutzwasserentsorgung, zur Trink- und Löschwasserversorgung, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zu Gründächern, zum Nichtbekanntsein von Kampfmittelverdachtsflächen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (5).
    Es werden generelle Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur örtlichen Situation und zur Berücksichtigung des Klimaschutzes bezgl. der Umsetzung geeigneter Maßnahmen und zum Klimawandel

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft

  • finden sich in (1), (2), (3), (5), (6) sowie den Stellungnahmen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 17.03.2023 und von Bürgerinnen und Bürgern aus Februar 2023.
    Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Erfordernis der Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in die Landschaft, zum Relief, zu Dachbegrünungen, zur Beleuchtung, zu Eingrünungs- und sonstigen gestalterischen Maßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • finden sich in (1), (2), (3), (4), (5), (8) sowie den Stellungnahmen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 17.03.2023, des Kreises Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst Regionalentwicklung - vom 23.02.2023, des Archäologischen Landesamts vom 17.01.2023, der Schleswig-Holstein Netz AG vom 23.02.2023, und von Bürgerinnen und Bürgern aus Februar 2023.
    Es werden Aussagen getroffen zur Wohngebietsentwicklung in Nähe zu bestehenden Siedlungsflächen, zur Lage an Straßen und zur Verkehrsanbindung, zur Anbindung angrenzender Grundstücke, zum Nichtvorhandensein eines Kulturdenkmals, zur Nichtbetroffenheit von archäologischen Denkmalen, zu Ver- und Entsorgungsanlagen und Leitungstrassen, zur Abfallbeseitigung, zur möglichen Nutzung erneuerbarer Energien, zur Verkehrsführung, zu bisherigen und künftigen Nutzungen im Plangebiet, zu einzelnen Darstellungen.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Internet unter der oben angegebenen Adresse eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die elektronische Einsichtnahme der Unterlagen ist auch in der Stadtbücherei in Nortorf, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten möglich.

Des Weiteren liegen die zur Veröffentlichung bestimmten Planunterlagen in der Zeit vom

15. April 2024 bis 15. Mai 2024

in der Amtsverwaltung Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf vor den Zimmern 114 - 116, während folgender Zeiten

montags, dienstags, donnerstags, freitags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
donnerstags 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Außerhalb der vorstehenden Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit, einen Termin nach fernmündlicher Terminabsprache unter der Telefon-Nr. 04392/401-115 oder Terminabstimmung per E-Mail meyer@amt-nortorfer-land.de zu vereinbaren.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an bauamt@amt-nortorfer-land.de oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Amtsgebäude des Amtes Nortorfer-Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 116, abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buch-stabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öf-fentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Nortorf, den 27.03.2024

Amt Nortorfer-Land
Allgemeine Bauverwaltung
Der Amtsdirektor

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.